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1. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 31

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
5. Der Westfälische Friede 31 zum Reiche, künftig zur Krone Frankreich gehören und ihr für immer und unwiderruflich einverleibt werden sollen. . . . 73. Drittens verzichten der Kaiser . . . und das Reich auf alles, was bisher an Rechten, (Eigentum, Herrschaft, Besitz und Gerichtsbarkeit dem Reiche und dem Haufe (Österreich zustand an die Stadt Breisach, die Landgraf-schaft Ober- und Unterelfaß, den Sundgau, die Landvogtei über die zehn Reichsstädte im Elsaß, Hagenau, Colmar, Schlettstadt, weißen-bürg, Landau, Gberehnheim, Roßheim, Münster im Gregoriental, Kaisersberg und Türkheim, und alle Botschaften . . . und übertragen sie alle und jede dem Rllerchriftlichften König und der Krone Frankreich. . . . 87. Der Merchriftlichfte König soll gehalten fein, nicht nur die Bischöfe von Straßburg und Bafel mit der Stadt Straßburg, sondern auch die übrigen in beiden Elsaß dem Rom. Reiche unmittelbar unterworfenen Stände, die Äbte von Bturbach . . . und den Rbel des ganzen Unterelfaß, ebenso besagte zehn Reichsstädte, welche die Vogtei Hagenau anerkennen, in derselben Freiheit und im Besitz der Unmittelbarkeit gegen das Rom. Reich, deren sie sich bisher erfreut haben, zu lassen, so daß er weiter keine königliche Oberhoheit gegen sie beanspruchen kann, sondern mit den Rechten zufrieden fein soll, die dem Haufe Österreich zustanden und durch gegenwärtigen Friedensvertrag der Krone Frankreich abgetreten werden. c) Paul Gerhardts vanklied bei der Verkündigung des Friedens? (Bott Lob, nun ist erschollen 37 Das drückt uns niemand besser das edle Fried- und Freudenswort, in unser Seel und herz hinein daß nunmehr ruhen sollen als ihr zerstörten Schlösser die Spieß und Schwerter und ihr Ittorb: 40 und Städte voller Schutt und Stein; 5 tdolauf und nimm nu wieder ihr vormals schönen Felder, dein Saitenfpiel hervor, mit frischer Saat bestreut, o Deutschland, und sing Lieder itzt aber lauter Wälder im hohen vollen Thor. und dürre, wüste Heid; Erhebe dein Gemüte 45 ihr Gräber voller Leichen io zu deinem Gott und sprich: und blut’gem Heldenschweiß, Herr, deine Gnad und Güte der Helden, deren gleichen 12 bleibt dennoch ewiglich! ... 48 auf (Erden man nicht weiß. . . . 25 Sei tausendmal willkommen, 65 Wer aber Christum liebet, du teure, werte Friedensgab! sei unerschrocknen Itiuts, Itzt sehn wir, was für Frommen der Friede, den er gibet, 28 dein Beiunsmohnen in sich hab; . .. bedeutet alles Guts. . . . d) Protest des Papstes Znnocenz X. Bulle Zelo domus Dei 1648.2 1. Mit dem tiefsten Gefühl des Schmerzes haben Tdir vernommen, daß durch mehrere Artikel des am 6. August 1648 zu Osnabrück und ebenso des am 25. Oktober 1648 zu Münster in Westfalen abgeschlossenen Frie- 1 Deutsche Dichter des siebzehnten Jahrhunderts, hrsg. v. K. Goedeke und 3- Cittmann. Xii (1877) 95ff. 2 (E. Wirbt, Quellen zur Geschichte des Papsttums, 2. Hust. 367.

2. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 30

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
30 Iv. Der Dreißigjährige Krieg Xiii 1. Da das herzogliche Haus Braunfchtveig=£üneburg auf feine Ansprüche an die Erzbistümer Magbeburg und Bremen und die Bistümer Halberftabt und Ratzeburg mit dem Bebing verzichtet hat, daß ihm die mit Katholiken abroechfelnbe Nachfolge im Bistum (Dsna = brück zugesprochen werbe, so willigt die Kais. Majestät . . . barein, daß solche abroechfelnbe Nachfolge in besagtem Bistum Osnabrück binfüro statt haben soll. . . . Xj 2. Zweitens soll das Haus Heffen-Laffel ... die Abtei Hers* selb ... behalten. Xn 8. Enblich sollen wegen ctbbanrung der fchwebifchen Solba-teska alle und jebe Kurfürsten, Fürsten und übrigen Stänbe, einbegriffen die freie und unmittelbare Keichsritterfchaft . . . der nachfolgenben sieben Reichstreife, 5es kurfürstlich rheinischen, des oberfächfifchen, des ftänki-fchen, des schwäbischen, des oberrheinischen, des westfälischen und des nieder sächsischen, gehalten fein, fünf Millionen (myriades) Reichstaler in der im Rom. Reich üblichen Münze aufzubringen, und zwar in brei Ter-minen, am ersten ... 1 800000 an barem Gelb . . . und I 200000 durch Anweisungen. 9. Nach Abschluß biefes Vergleichs . .. soll die Zahlung der 1 800 000 <laler, die Abbcmfung der Soldaten und die Freigabe der (besetzten) (Drte alsbalb bewerkstelligt werben von den übrigen zwei Millionen sollen die Stänbe der genannten sieben Kreise die erste zu Rusgang des nächsten 3ahres . .., die anbere aber zu Lnbe des nächstfolgend Jahres . . entrichten. .. . 11. Betreffenb den österreichischen und den bayrischen Kreis soll, ba jener . . . zur Auszahlung des unmittelbaren kaiserlichen Heeres, biefer aber für das bayerische Kriegsvolk bestimmt worben ist, die Eintreibung im österreichischen Kreise bei der heil. Kais. Majestät stehen, im bayerischen aber biefelbe Meise ... wie in den übrigen beobachtet werben________ b) Münsterifcher Friedensschluß zwischen Frankreich und dem Reich. H. (24.) Skt. 1648.1 0. ... (Es soll zwar der burgunbifche Kreis ein (Blieb des Reiches fein und bleiben, fobalb die Streitigkeiten zwischen Frankreich und Spanien beigelegt . . . fein werben. In die barin noch währenben Kriege jeboch soll raeber der Kaiser noch irgenbein Reichsftanb sich einmischen_________ 69. Damit aber besagter Friebe (und Freundschaft zwischen dem Kaiser und dem Allerchristlichsten König) besto mehr gefestigt werben könne . . ., ist (mit Zustimmung, Rat und willen der Kurfürsten, Fürsten und Stänbe des Reichs zum Besten des Frieberts) ausgemacht worben: 70. (Erstens, daß die oberste herrschest, die Rechte der (Oberhoheit und alle artbern an die Bistümer Metz, Toul und üerbun, die gleichnamigen Städte und die Gebiete biefer Bistümer ... in berfelben Weise wie bisher 1 Liinig I 911—950.

3. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 5

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
2. Oie Jesuiten 5 Kolleg uns zu übergeben. . . . Plötzlich kann hier nichts geschehen, weil nicht ein einzelner Fürst ist, von dem alles abhängt. . . . töir werden hier also lernen, auf welche weise in Reichsstädten Kollegien zu errichten sind,... denn hier hängt die Sache nicht von einem Herzog, Bischof, König oder Kaiser ab, sondern vom Volke.... Es ist derb (crassus) und liebt das Derbe und traut mehr dem Buge als dem (Dhr.. . . Deshalb ist Geduld nötig und Langmut_______________ was Rom in Italien, das wird, so hoffe ich, döln in Deutschland sein. Einkünfte sind keine, und Gott nährt hier täglich sechzig, und zwar so, daß bisher überhaupt noch keine Schulden gemacht sind, wir begannen in drei Schulklassen und arbeiten weiter in sechs. . . . Die heilige Messe hört täglich die ganze Schule, in die schon über 360 treffliche Jünglinge aufgenommen find, -— denn Knaben nehmen mir überhaupt nicht auf. . . . Die Bücher der Ketzer lesen sie nicht, sondern verbrennen sie. Monatsbericht; Cöln, 30. Nov 1558:]1 Jetzt haben wir drei Häuser nebeneinander bekommen und ein recht großes viertes gemietet. . . . Jetzt haben wir so viel Platz, daß er bequem für 150 (Zöglinge) ausreichen kann?. . . Ich vertraue im Herrn, daß wir die Schule zu Straßburg und die zu Düsseldorf und ein paar andere häretische, die uns näher liegen, allmählich entleeren werden. . . . möchten die Prager (Jesuiten), die den Sachsen benachbart sind, ihre Schule so beifallswürdig einrichten, daß sie aus Posen, Wittenberg, Leipzig, Königsberg, Frankfurt... die Jugend zahlreich zu sich lotsen; denn wenn man die Jugend der Ketzer in unseren Schulen haben könnte, so erglänzte eine schöne Hoffnung, ganz Deutschland zu bekehren. Es sind sogar bei uns einige aus Pommern und Mecklenburg gewesen. . . . wir haben jetzt einen ... in Luthers eigener Vaterstadt (Eisleben, der in den letzten Tagen an uns geschrieben und erklärt hat, er sei ganz katholisch. Monatsbericht; Cöln, 30. April 1560:]3 . . . viele begehren zur Sozietät zugelassen zu werden; die sich durch Geist und andere natürliche Gaben hervortun und zum Dienste der Gesellschaft geeignet sind, werden seinerzeit die (Erfüllung ihres Wunsches erlangen; denn nicht leicht lassen mir einen zu, mag er auch geeignet erscheinen.4. .. c) Urteile über die Jesuiten. a) Bus dem Iubiläumsbuche der Jesuiten zu Antwerpen 1640.5 Ihre (der Jesuiten) Geschicklichkeit ist es, sich den Sitten aller anzubilden und anzupassen, alle Hufgaben zu übernehmen, alle menschen zu 1 Hansen 217. 2 3m Iahte 1563 waren es 62 Brüder mit 516 Schülern; Hansen 342. 3 Hansen 238. 4 Der Iahresbericht der rheinischen Provinz für das Iahr 1580 (a. a. (D. Hr. 547) gibt als Gesamtzahl der Brüder für die Kollegien zu (Eöln, Trier (seit 1560), Mainz (1561), Würzburg (1567), Speqer (1567), Fulda (1572), Heiligenstadt (1580) und Molsheim (dgl.) und die Missionen zu Paderborn, flachen und Loblenz 249 an, davon 80 Priester und unter diesen nur 14 professi, d. H. Mitglieder im strengsten Sinne, die zur Ablegung des vierten Gelübdes zugelassen waren; Schüler hatten Cöln und Trier in dem Iahre über 1000, Mainz über 600. 6 Imago primi seculi Societatis Jesu 1640, S. 408. vgl. Iah. Huber, Der Jesuitenorden (Berlin 1873) S. 308.

4. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 29

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
5. Der Westfälische Friede 29 X 1. Ferner . . . überläßt die Kais. Majestät mit Einwilligung der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reichs . . . dem Reiche Schweden nachfolgende Landschaften mit allen ihren Rechten zu einem immerwährenden und unmittelbaren Reichslehen. 2. Das ganze Vorpommern samt der Insel Rügen. ... Nächst diesem Hinterpommern, Stettin, Garz, Damm, Gollnau und die Insel tdoilin samt der darin fließenden Oder und dem Meere, das insgemein das frische Haff genannt wird, und feinen drei Ausflüssen Peene, Swine und Divenow und beiderseits angrenzendem Lande vom Hnfange des königlichen Gebietes bis an das baltische Meer, in der Breite des östlichen Ufers, über welche die königlichen und kurfürstlichen Kommiffarien ... sich gütlich einigen werden. 4. . . . Was aber den Herzogen in Hinterpommern zugestanden, solches soll nebst dem ganzen Bistum (lammin . . . dem Herrn Kurfürsten zu Brandenburg zustehen.. . . 6. Der Kaiser überläßt auch der durchlauchtigsten Königin in Schweden ... die Stadt und den Hafen zu Wismar. ... 7. . . . (ebenso) das (Erzbistum Bremen und das Bistum Verden___________ 8. Der Stadt Bremen aber . . . soll ihr gegenwärtiger Stand, ihre Freiheiten . . . verbleiben. . . . 9. Für alle obengenannten Länder und Lehen nimmt der Kaiser mit dem Reiche die durchlauchtigste Königin und ihre Nachfolger im Reiche Schweden als unmittelbaren Reichsstand auf. . . . 12. Dazu überläßt er ihnen in allen besagten Lehen das privilegium de non appellando. . . . Xi 1. Zu gleichwertiger Entschädigung aber soll dem Kurfürsten zu Brandenburg, Herrn Friedrich Wilhelm, . . . übergeben werden das Bistum Halberstadt. . . . 4. (Eben diesem Herrn Kurfürsten soll auch ... das Bistum Xttinben ... übergeben werden. . . . 6. Gleicherweise soll dem Herrn Kurfürsten die Anwartschaft auf das (Erzbistum Magdeburg eingeräumt werden, und zwar so, daß, wenn es durch den Tod des gegenwärtigen Administrators, Herrn Augusts, Herzogs zu Sachsen, oder durch seine Nachfolge in der Kur oder eine andere Nachfolge frei werden sollte, dieses ganze (Erzbistum . . . dem Herrn Kurfürsten . . . übertragen wird. 7. Unterdessen aber soll das Kapitel samt den Ständen und Untertanen besagten (Erzstiftes gehalten fein, gleich nach dem Friedensschlüsse ... für den eintretenden Fall (in eventum) den huldigungseid zu leisten. 8. Der Stadt Magdeburg aber soll ihre alte Freiheit. . . wie auch ihre übrigen Privilegien und Rechte . . . verbleiben. . . . Xii 1. Für das, was dem Herzog von Mecklenburg-Schwerin . . . (mit löismar) abgeht, sollen ihm und seinen männlichen (Erben die Bistümer Schwerin und Ratzeburg gehören. . . . Georg-Eckert-Instltut für international© Schulbuchforschung Braunschwelg -Schulbuchbibliothek

5. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 5

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
1. Die Reichsgesetzgebung 5 willen einenirtarft zu besuchen. 4. Daßalteztraßennichtverlegtwerdensollen, es sei denn mit dem willen der Durchziehenden. 5- Daß in unsern (Friedrich Ii.: neuen) Städten die Bannmeile beseitigt werde. 6. Zeder einzelne unter den Fürsten soll der Freiheiten, Gerichtsbarkeiten, Grafschaften, Zenten, freien wie verliehenen, ruhig genießen, gemäß der Gewohnheit seines Landes. 7. Die Zentgrafen sollen die Zenten vom Landesherrn (dominus terrae) empfangen oder von dem, der durch den Landesherrn damit belehnt worden ist. 8. Die Dingstätte des Zentgerichts soll niemand ändern ohne die Zustimmung des Landesherrn. 9. Dor das dentgericht sollen Semperfreie (ho-mines synodales) nicht geladen werden. 10. Die Bürger, die Pfahlbürger genannt werden, sollen gänzlich vertrieben werden. 12. Die (Eigenleute der Fürsten, Edeln, Ministerialen, Kirchen sollen in unsern Städten nicht ausgenommen werden. 14. Das Geleitsrecht der Fürsten durch ihr Land, das sie von uns zu Lehen haben, wollen wir durch uns und die Unsern nicht hemmen oder durchbrechen lassen. 17. Xüir wollen keine neue Tttünze im Lande irgendeines Fürsten schlagen lassen, durch die die Tttünze der Fürsten verschlechtert wird. c) Edikt Friedrichs Ii. gegen die Autonomie der Bischofsstädte. 1231/32. Mon. Germ. Const. Ii, 192 f. Durch dieses Gesetz erklären wir für nichtig und heben auf in jeder Stadt Deutschlands die Gemeindevertretungen, Räte, Bürgermeister oder sonstigen Beamten, die von der Gesamtheit der Bürger ohne die Zustimmung der Erzbischöfe ober Bischöfe eingesetzt werden. — wir beseitigen und heben auf auch alle Brüderschaften und Bereinigungen der Handwerker, mit welchem Hamen sie auch gewöhnlich bezeichnet werden mögen. — wie in vergangenen Zeiten die Leitung der Städte und aller Güter, Me vom Reiche übertragen werden, den Erzbischöfen und Bischöfen zustand, so wollen wir, daß diese Leitung ihnen und ihren Beamten ... für immer zustehe.“ T Dgl. Goldene Bulle Xvi. 2 Welche Bedeutung trotz der städtefeindlichen Politik der Staufer die Städte schon in jener Zeit besaßen, zeigt ein Steuerverzeichnis des Reichsgutes von 1241 (Mon.germ. Const.iii, 2 f.). Nach ihm zahlte Frankfurt a.itt.eine Iahres-fteuer von 250 Mark; 200 Mark zahlten (Beinhaufen, Bafel, Hagenau, über 100 außer diesen u.a. noch Idetzlar, Kolmar, Friedberg, Oppenheim, Breifach, Lindau, Rottroeil, Eßlingen, 80 u. a. Mühlhausen u. Ulm. (Bei manchen dieser Städte ist allerdings wohl das um die Stadt liegende Reichsgut eingerechnet.) Zu den Steuern, welche die königlichen Städte als solche zu zahlen hatten, kamen die oft sehr beträchtlichen Steuern, welche die Juden als „Knechte der königlichen Kammer" entrichten mußten. Die 73 im Derzeichnis enthaltenen Städte (das Reichsgut in Ober-u. Ittittelfranken, Thüringen u. Sachsen fehlt ganz!) zahlten insgesamt 5600 Warf, die nach heutigem Geldwert einer Summe von etwa 2 Millionen Mark entsprechen. Mag dies auch im Dergleich mit dem Posten eines modernen Staatshaushalts geringfügig erscheinen, so bildeten diese Steuern in Zeiten, wo die Naturalwirtschaft noch einen breiten Raum einnahm, doch die bei weitem erheblichste Geldquelle des Reiches.

6. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 51

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 51 — Auftrage des Kaisers Magdeburg belagerte, zum Anschluß an dies Bündnis zu bewegen. Johann Albrechts Bruder Georg gab ebenfalls die Sache des Kaisers auf. Leider sahen sich die Verbündeten genötigt, um das zur Kriegführung erforderliche Geld zu erlangen, einen Hülfsvertrng mit Heinrich Ii. von Frankreich abzuschließen und diesem die Bistümer Metz, Toul und Verdun zuzusichern. Für die Sicherheit des Vertrages mußte Christoph, Johann Albrechts zweitjüngster Bruder, als Geisel mit nach Frankreich gehen. Im Frühjahr 1552 begann der Kamps gegen den Kaiser. 4. Georg. — Johann Albrecht war mit 600 Reitern ins Feld gezogen. Ihm voran eilte sein Bruder Georg, wegen seines wilden Wagemuts der „tolle Jürgen" genannt, mit einer Schar Landsknechte und stürmte am 19. Mai die Ehrenberger Klause, das Eingangsthor nach Tirol. Der überraschte Kaiser vermochte sich nur mit Mühe von Innsbruck über die Alpen zu retten und bewilligte Friedensverhandlungen, welche alsbald zu Passau eröffnet wurden. Während derselben suchten die Verbündeten auch Frauksurt a. M. zu erobern; bei der Belagerung der Stadt fand Herzog Georg durch eiue Kauonenkugel am 20. Juli seinen Tod. Seine Leiche nahm Johann Albrecht mit' in die Heimat. Die Frucht des Kampfes war der Passauer Vertrag. 5. Ulrich. — Bald nach der Rückkehr Johann Albrechts erklärte sein Bruder Ulrich, nicht länger ein Fürst ohne Land bleiben zu wollen und verlangte Teilung des Landes. Johann Albrecht glaubte ihn 1550 mit dem Schweriner Bistum abgefunden zu haben. Ulrich ließ kein Mittel unversucht, seiner Forderung Nachdruck zu geben und wandte sich auch um Beistand an die Braunschweiger, welche alsbald die Elbe überschritten. Der unvermeidlich erscheinende Bruderkrieg ward aber 1555 durch den Wismars chen Vergleich beseitigt, welcher eine Landesteilung festsetzte, die ü>5ß durch den von Joachim Ii. von Brandenburg gefällten Ru pp in er Machtspruch näher begrenzt wurde Danach sollte die Regierung eine gemeinschaftliche sein, die Einkünfte des Landes aber gleichmäßig geteilt werden. Johann Albrecht erhielt Schloß und Amt Schwerin, Ulrich Schloß und Amt Güstrow samt dem Bistum Schwerin. Dies Doppelregiment hatte bei der verschiedenen Veranlagung beider Brüder vielfache Schwächuugeu der fürstlichen Gewalt zur Folge, und die weit ausschauende Regententhätigkeit Johann Albrechts sah sich in ihren Erfolgen durch den nüchternen und schwerfälligen Sinn Ulrichs wiederholt gehemmt. 6. Ehrilloph. — Um eine weitere Teilung des Landes zu hindern, bestrebte sich Johann Albrecht, seine jüngsten Brüder Christoph und Karl außerhalb Mecklenburgs zu versorgen. Er veranlaßte die Erwählung Christophs zum Administrator des Bistums Ratzeburg und verband dieses dadurch mit Mecklenburg. Bald bot sich ihm die Aussicht, für Christoph den Bischofssitz in Riga zu gewinnen und fo seinem Hause den Erwerb von Livland zu sichern. Dann wollte er Ratzeburg an Karl geben. Christoph wurde 1554 zum Coadjutor gewählt, begegnete aber nach seiner Ankunft

7. Belgien ; 2 = H. 142 d. Gesamtw. - S. 9

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Staatsgrundgesetze 9 Art. 4. Die im Artikel 1 der gegenwärtigen Abmachung nicht als zur Schleifung bestimmt erwähnten belgischen Festungen bleiben erhalten: S. Itc. der König der Belgier verpflichtet sich, sie dauernd in gutem Stande zu erhalten. Geheimartikel? (Es versteht sich, daß S. Itc. der König der Belgier in"örte Rechte eintritt, welche S. Itc. der König der Niederlande über die oben näher bezeichneten Festungen, welche kraft der öffentlichen Abmachung des heutigen Tages erhalten bleiben sollen, ausübte. Es versteht sich gleichermaßen, daß S. Itc. der König der Belgier sich hinsichtlich dieser Festungen in der gleichen Lage befindet, in der sich der König der Niederlande den vier obengenannten Hosen gegenüber befand, vorbehaltlich der Verpflichtungen, welche S. Itc. dem König der Belgier und den vier Höfen selbst die ewige Neutralität Belgiens auferlegt. Demzufolge wird, im Falle die Sicherheit der fraglichen Festungen unglücklicherweise Gefahr laufen sollte, S.itc. der König der Belgier im (Einvernehmen mit Den vier Höfen alle Maßnahmen treffen, welche die Sicherheit dieser Festungen erfordern wird, immer unter dem Vorbehalt der Neutralität Belgiens/ Vi. Ztaatrgrundgesetze. 13. 2tu$ der belgischen Verfassung vom 7. Zebr. 183v3 Titel 2. Don den Belgiern und ihren Rechten. Art. 6. Es gibt im Staate leine Standesunterschiede. Die Belgier sind oor dem Gesetze gleich. Art. 14. Die Freiheit der religiösen Bekenntnisse und ihrer öffentlichen Ausübung sowie die Freiheit jeglichet Meinungsäußerung wird gewährleistet, 1 (Boblet d’Alviella S. 137 f. 2 Der Sinn dieser Geheimabmachung wird erst verständlich, wenn man den Wortlaut der ursprünglichen Fassung (Goblet S. 149ff.) heranzieht: »Es versteht sich gleichermaßen, daß hinsichtlich dieser Festungen S. Ztl der König der Belgier sich in der gleichen Lage befinden wird, in der sich S. Hi. der König der Niederlande den vier obengenannten Höfen gegenüber befand, fräst seines Beitritts zu ihren Aachener Sonderabmachungen vom Itov. 1818, vorbehaltlich der Verpflichtungen (usw. wie oben). Demzufolge wurde, im Falle die Neutralität unglücklicherweise bedroht werden sollte, der König der Belgier im Einvernehmen mit den vier Höfen die für die Aufrechterhaltung besagter Abmachungen sowie für die Sicherheit der . . . Festungen notwendigen Maßnahmen treffen." Der Geheimvertrag bezweckte also eine ausdrückliche Wiederinkraftsetzung jenes Aachener Vertrages (vergl. das 1. Heft), wonach Preußen und England im Kriegsfall die belgischen Grenzfestungen, darunter (Djtende und I)pem ((England) sowie t}ui), Itamur und Chartern (Preußen) besetzen sollten. Das Mißtrauen, welches die Haltung Frankreichs im Cause der Londoner Verhandlungen bei den vier Großmächten wachge- rufen hatte (vgl. oben Nr. 11), veranlaßte sie zu diesem die junge Neu- tralität ernstlich in Frage stellenden Schritte. 8 Errera, Das Staatsrecht des Königreichs Belgien (Tübingen 1909) S. 445 ff. Queuenfammlang Ii, 142: Baethgen, Belgien 11. 2

8. Der große Kurfürst - S. 16

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
16 Der Kampf mit den Ständen lassen, es wäre ihm Nachricht eingeloffen, ob stünde die Stadt Straßburg in procinctu: mit Frankreich zu kapituliren und sich dero untertänig zu machen, welches mir so viel mehr Knlaß gegeben, I.lh.v. zu animiren und um eine cathegorifche Resolution für das Reich anzusuchen. Diese aber widerlegten solches mit deme, daß sie in jüngstem Kriege alles das ihrige für das Reich angewendet, durch den nimwegischen Frieden aber übel dafür wären belohnet worden, deme sie dann deren Gewohnheit nach die Ursach alles Unheils zulegten. 15. Lehensbrief öder den Schroiebufer Kreis, wiener Neustadt. 5. Juni 1686. [U.st. Xiv, 1296.] wir Leopold von Gottes Gnaden .. . Befhenen öffentlich mit diesem Brieffe und thuen khundt allermänniglich. Nachdem? wir erwogen, wasgestaldt die von dem durchleuchttg=hochgebohrnen Friderich Wilhelmen Btarggraffen zu Brandenburg . . . von vielen und etlichen Jahren hero an Unß, alß Regirenden König zu Böheimb und ©bristen Herzog im Ejer* zogthumb (Dber= und Niderschlesien, formirte praetensiones und anfprüche2 und von Unserer feiten darwider gemachte gegensätz und widersprechungen die fürnehrnbste Ursache gewesen, tvarumb bißhero zwischen Unnß und ob-gedachter Sr. £den., wie es doch der gemaine wolstandt im heql. Rom. Reiche und das selbsteigene auffnehmen in allewege erfordert helle, keine beständige vollkommene nachbahrliche freundtfchafft und einverständtnuß aufgerichtet werden mögen, daß wir dannenhero . . . eine anderwertige Satis* faction gewilliget und gegen geschehener Renunciation aller solcher prae-tensionen unter anderen hochgedacht. Sr. Lden., dero (Erben und Nachkommen Männlichen Geschlechts, Btarggraffen zu Brandenburg, den so genandten Schwiebussischen Creyß ... bewilliget, gereichet und geliehen. Iv. Der Kampf mit den Ständen. A. Allgemeiner. 1. Aus pafendorf, Natur- und Völkerrecht. [Vii, Kap. 4.] § I. wenn auch die höchste Staatsgewalt in sich eins und unteilbar ist, so hat sie doch, je nachdem sie sich mit den verschiedenen zur (Erhaltung des Staates notwendigen Mitteln beschäftigt, begreiflicher weise mehrere Teile. 1 in Bereitschaft. 1 auf die schlesischen Herzogtümer, ctm 22. März 1686 hatten der Kurfürst und der Kaiser einen Vertrag geschlossen, durch den sie sich zur gemeinschaftlichen Verteidigung aller Reichsstände, besonders des Kurfürsten von der Pfalz, verpflichteten. Seitdem war Brandenburg-Preußen länger als ein halbes Jahrhundert der treue Gefolgsmann des Hauses fjabsburg. 8 Gegenüber der Macht der Stände, die, in selbstsüchtige Interessen befangen, für das Wohl des Ganzen

9. Der große Kurfürst - S. 3

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Bedrängte Lage 5 Krieges-Cxpeditionen commcnöirct, und wir bei den jetzigen besorglichen Zeiten solche Veränderungen der Guarmsonen und Kus-Commendirung des Volks aus den Festungen nicht mehr rathsam zu sein Befinden, so haben wir solches in der dem Herrn Meister gegebenen Instruction ausdrücklich mit inse-riren lassen, nicht zweifelnde, er werde demselben gehorsambst nachkommen. (Ihnen selbst befiehlt der Kurfürst, in den Festungen zu verbleiben und, ohne seinen eigenhändigenlefehl, sich zu keiner (Expedition gebrauchen zu lassen. Sollte ihnen kaiserliches Volk aufzunehmen zugemutet werden, so sollten sie es verweigern.). .. 3. Aus einer Bittschrift der Stadt Strahburg in der Ukermark V0m 2-/12. Zuni 1641. [Uleinardus I, 253.] Schwarzenberg habe der Stadt zum Unterhalt des Gbrift Wachtmeisters Wedel 30 Reichstaler monatlich zur Contribution auferlegt. (Es sei ihnen aber unmöglich, das zu leisten. „In maßen unser armseliges Stätt-Ietn nicht allein von dem lieben Gott bis auf neun wohnhaftige Bürger (welches unglaublich zu sagen) durch der Pestilentzischen Seuche evacuiret, sondern auch durch mannigfaltigen schwedischen und andere Plünderungen dahin getrieben worden, daß die wenigen Einwohner zu Erhaltung ihres Lebens, nachdem sie Hunde und Katzen verzehret, wider die Natur einer den andern hat fressen müssen. Nichtsdestominder sind die Schweden mit unnachlässigen plagen über uns gestanden, und, nachdem keine (Eontribution erfolgen können. Eisen, Sinn, Kupfer, Stuhle und Bänke, geschweige der Fenster aus den Stuben an Stelle der (Eontribution uns aus den Rügen gerissen." 4. Markgraf (Ernst an den Kurfürsten. Lölln, 10. 3uli I641. [Urkunden und Aktenstücke zur (Beschichte des Großen Kurfürsten (im folgenden abgekürzt U.a.) I, 478.] So hat sich auch zu gutem Glück gegeben, daß ein Schiss von Hamburg mit Salz und wenig andern Waaren herauf gekommen, weil nun dasselbe 550 Thlr. zu Licent geben müssen, hat man etwas Geldmittel bekommen. Und ob dieselbe wol alhter an unterschiedlichen Orten nothwendig anzukehren gewesen, so haben wir doch alles zurückgesetzt und die übrige 500 Thlr. zur (Erfüllung von E. Ld. verordneten 1000 nach Regensburg zu der Gesandten Sehrung über Hamburg gemachet. Darzu sonsten außer diesem extraordinar Mittel alhter gewißlich kein Rath zu schaffen gewesen sein würde. 8. Markgraf (Ernst an den Kurfürsten. Lslln a. d. Spree, 23. Dez. 1641. [U.fl. I, 488 ] von hier haben wir sonst nichts zu melden, als daß es mit Aufbringung der Nothdurft für L. Ch.d. Volk, fotvol an Unterhalt als Klei-düng schwer hernachgehet; und haben die arme, übel bekleidete Knechte

10. Mobilmachung und Aufmarsch der Heere auf dem westlichen Kriegsschauplatz - S. 24

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
24 23. Aufruf des Generals Joffre an die (Elfäffer. 24. Ioffre wird beglückwünscht Kavallerie, die deutsche Vorposten vor Mülhausen zu treffen glaubte, findet sie nicht. Der Ideg nach Mülhausen ist für die ganze Brigade frei. Hm nachmittag nähern sich unsere Aufklärer den zahlreichen und bedeutenden Schützengräben, durch die die Deutschen die Stadt geschützt hatten. Sie stellen fest, daß diese Gräben verlassen sind. Um 5 Uhr nachmittags rücken unsere Kolonnen bis vor Mülhausen, längs der (Eisenbahn von Brunstatt. Die (Elsässer sind aus der Stadt herausgekommen, eilen zu den Befestigungen und begrüßen die französische Fahne mit rasenden Zurufen. (Es bildet sich ein großes Gefolge, das den Soldaten zujubelt. In weniger als einer Stunde ist Mülhausen besetzt. Zu gleicher Zeit verfolgt unsere Kavallerie, die Stadt im Galopp durcheilend, die deutsche Nachhut, und unsere Vorposten stellen sich im Horden von Mülhausen auf. (Es würde verfrüht sein, heute schon darauf hinzuweisen, welches die Folgen dieses ersten (Erfolges sein können. Zu betonen ist aber, daß eine französische Brigade eine deutsche Brigade in Derfchanzungen angriff und in die Flucht geschlagen hat. Das Wort „Flucht" ist das einzig passende, vor unserm Bajonettangriff sind die Deutschen hals über Kopf entflohen. Die französischen Verluste sind im Hinblick auf den (Erfolg nicht übermäßig. Der Schlag unserer Truppen ist wunderbar gewesen. Die (Einnahme von Mülhausen, des Mittelpunktes von Handel und Industrie des (Elsaß, mit 100 000 (Einwohnern, wird in ganz (Elsaß, und man kann sagen in ganz (Europa, einen mächtigen Widerhall erwecken ... Unsere Truppen sind etwa 40 km im (Elsaß vorgerückt. Die Deutschen haben sick in der Richtung auf Heu-Breisach zurückgezogen; ganz (Elsaß, das sich gegen sie erhoben hat, wird die Schwierigkeit ihrer Lage noch erhöhen. 25. Aufruf des ©enerals Zoffre an die Glfäffcr.1 Kinder des Elsaß! Nach 44 Jahren schmerzlichen Wartens betreten wieder französische Soldaten den Loden (Eures edlen Landes. Sie find die ersten Arbeiter am großen Werke der Vergeltung. Welch eine Begeisterung und welch ein Stolz für sie! Um dieses Werk zu vollbringen, opfern sie ihr Leben. Das französische Volk steht einmütig hinter ihnen, und in den Falten ihrer Fahne stehen eingeschrieben die Worte „Recht und Freiheit!" (Es lebe das (Elsaß! (Es lebe Frankreich! 24. Glückwunschtelegramm des Kriegsministers Meffimy an Zoffre. 8. August? Tttein General! Der (Einzug französischer Truppen in Mülhausen unter dem Beifall der (Elsässer hat ganz Frankreich vor Begeisterung erzittern lassen. Die Folge des Feldzugs wird uns, davon bin ich überzeugt, Erfolge bringen, deren Bedeutung den heutigen übersteigt; aber am Beginn des Krieges versetzt die energische und glänzende Offensive, die Sie im Elsaß ergriffen haben, uns in eine moralische Stimmung, die uns einen großen Trost gewährt. 1 La grande guerre I 87. 1 La grande guerre I 87.
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